Novellierung Waffengesetz vom 18.05.2017

Ausschnitt aus dem Flyer von Prolegal: 
 
Novellierung Waffengesetz
 
Am 18.05.2017 verabschiedete der Bundestag die Novellierung des Waffengesetzes.
Folgende Punkte sind mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes für die Besitzer von
Feuerwaffen und solchen, die es werden wollen, von großer Wichtigkeit. 
 
-  Änderung der Aufbewahrungsvorschriften: 
Mit Inkrafttreten der Novelle sind bei Neuanschaffung bzw. bei Aufstockung der
persönlichen Lagerkapazität für Feuerwaffen, nur noch Sicherheitsbehältnisse min.
der Stufe 0 nach DIN/EN 1143-1 erlaubt. 
 
-  Bestandschutzregelung für bereits genutzte Sicherheitsbehältnisse nach VDMA
24992 Stufe A/B. Dies gilt auch für im Haushalt lebende Angehörige und im Erbfall
für den berechtigten Erbnehmer. Ein zweites Mal lässt sich dieser „Erben-
Bestandschutz“ für die betroffenen Sicherheitsbehältnisse nicht weitergeben. 

Hier der Link zum kompletten PDF

Hier der Beitrag auf unserer Facebook Seite

und hier ein Kommentar zu den Verschärfungen wider jedes Argumentes
 

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