Ausschnitt aus dem Flyer von Prolegal:  Novellierung Waffengesetz  Am 18.05.2017 verabschiedete der Bundestag die Novellierung des Waffengesetzes. Folgende Punkte sind mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes für die Besitzer von Feuerwaffen und solchen, die es werden wollen, von großer Wichtigkeit.  - Änderung der Aufbewahrungsvorschriften: Mit Inkrafttreten der Novelle sind bei Neuanschaffung bzw. bei Aufstockung der persönlichen Lagerkapazität für Feuerwaffen, nur noch Sicherheitsbehältnisse min. der Stufe 0 nach DIN/EN 1143-1 erlaubt.  - Bestandschutzregelung für bereits genutzte Sicherheitsbehältnisse nach VDMA 24992 Stufe A/B. Dies gilt auch für im Haushalt lebende Angehörige und im Erbfall für den berechtigten Erbnehmer. Ein zweites Mal lässt sich dieser „Erben- Bestandschutz“ für die betroffenen Sicherheitsbehältnisse nicht weitergeben.Â