Ab dem 28.12.2021 Zutritt zur Schießanlage nur noch mit 2G+

Hier der Auszug aus der Verordnung:

Laut der geänderten Coronaschutzverordnung (siehe Anlage und Auszug unten) ist ab sofort (28.12.2021 bis mindestens 12.01.2022) der Zutritt zum Schießstand nur nach 2G plus Regeln (geimpft, genesen und getestet) erlaubt. Weiterhin ist das Tragen einer Maske im gesamten Gebäude vorgeschrieben. Die Maske darf nur während der Sportausübung abgenommen werden.

 

"Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen müssen:

 

  1. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstättensowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum (unter Ausnahme der Nutzung durch Schulen, die sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverordnung richtet) sowohl im Amateursport als auch im Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel erforderliche Lehrveranstaltungen im Rahmen von Hochschulstudiengängen) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8a Satz 1 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist".

--

Related Articles

Free Joomla templates by Ltheme
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.